Die folgenden Bestimmungen stellen die allgemeinen Geschäftsbedingungen dar, denen alle Verkäufe der Firma HURRAH SAS (der „Lieferant“, der „Verkäufer“ oder der „Auftragnehmer“) unterliegen und werden als wesentlich und gegenüber jedem Kunden (der „Kunde“ oder der „Käufer“) ohne Ausnahme oder Vorbehalt geltend gemacht, außer denjenigen, die im Vertrag in Form von besonderen Bedingungen des Auftrags enthalten sein können.
Jede Bestellung setzt die vorbehaltlose Annahme der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch den Kunden voraus, die vor allen anderen Dokumenten des Kunden und insbesondere vor allen Allgemeinen Einkaufsbedingungen gelten, sofern der Lieferant nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart hat. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe von Produkten des Lieferanten, es sei denn, es wurde vor der Bestellung schriftlich zwischen den Parteien etwas anderes vereinbart. Die Erteilung einer Bestellung durch einen Kunden führt folglich zu dessen vorbehaltloser Zustimmung zu den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, der Lieferant hat dem Kunden schriftlich besondere Bedingungen eingeräumt.
Alle anderen Dokumente als die vorliegenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen, insbesondere Kataloge, Prospekte, Anzeigen, Merkblätter, haben nur einen informativen und hinweisenden Wert und sind nicht vertraglich bindend. Die vorliegenden allgemeinen Verkaufsbedingungen werden jedem Käufer auf Anfrage mitgeteilt, damit er eine Bestellung beim Lieferanten aufgeben kann.
Der Kunde stellt alle visuellen, grafischen, textlichen und zeichnerischen Elemente zur Verfügung, die für die erfolgreiche Durchführung des Vertrags erforderlich sind, und zwar in den richtigen Formaten, die für die jeweiligen Medien geeignet sind. Diese Elemente bilden das Pflichtenheft des Kunden. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, darf das Lastenheft nach der Genehmigung durch den Lieferanten nicht mehr geändert werden. Der Lieferant kann sich gemeinsam mit dem Kunden an der Erstellung des Lastenhefts beteiligen. Der Lieferant wird dann die 3D-Studie gemäß der Spezifikation des Kunden bearbeiten. Der Lieferant wird die 3D-Studie an den Kunden zur Bestätigung weiterleiten.
Validierung der 3D-Studie: Nach Erhalt der vom Lieferanten erstellten 3D-Studie verpflichtet sich der Kunde, dem Lieferanten seine Validierung klar, deutlich und schriftlich innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum des Erhalts zu übermitteln.
Annahme des Angebots/Auftragsformulars: Der Lieferant erstellt ein Angebot, das die Einzelheiten des Auftrags enthält. Die Angebote haben eine Gültigkeitsdauer von 15 Tagen ab ihrem Ausstellungsdatum und werden erst dann vertraglich bindend, wenn der Kunde seine Zustimmung erteilt hat. Die Fotos und Schemata in den vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Katalogen sind nicht verbindlich. Der Lieferant behält sich das Recht auf eine Toleranz bei Gewicht und Abmessungen vor.
Der Verkauf ist erst dann abgeschlossen, wenn der Lieferant die 3D-Studie bestätigt hat und der Kunde den Kostenvoranschlag ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat. Die Bestätigung der 3D-Studie muss schriftlich bestätigt werden. Der Auftrag muss schriftlich mittels eines vom Kunden ordnungsgemäß unterzeichneten Auftragsformulars/Voranschlags bestätigt werden. Sobald er eingegangen ist, ist er unwiderruflich. Die dem Lieferanten erteilten Aufträge sind für den Kunden unwiderruflich, sofern der Lieferant nicht schriftlich zustimmt.
Eine teilweise oder vollständige Stornierung oder Änderung einer Bestellung (mit Ausnahme von Sonderanfertigungen und/oder personalisierten Produkten) durch den Kunden ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Lieferanten zulässig. Der Lieferant kann Änderungen an der Bestellung des Kunden nur berücksichtigen, wenn diese schriftlich erfolgen und spätestens 8 Tage nach Erhalt der ursprünglichen Bestellung beim Lieferanten eingehen.
Im Falle einer Änderung der Bestellung durch den Abnehmer ist der Lieferant von den vereinbarten Fristen für deren Ausführung entbunden.
Sollte der Kunde eine Bestimmung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder der Zahlungsbedingungen nicht einhalten, ist der Lieferant berechtigt, die Bestellung ohne Kosten oder Schadenersatz zu stornieren. Der Lieferant behält sich das Recht vor, dem Kunden die gelieferten Materialien, die Arbeitskosten und die Kosten, die dem Lieferanten bei der Vorbereitung und/oder Ausführung der stornierten Bestellung entstanden sind, in Rechnung zu stellen.
Die Lieferfristen werden bei der Registrierung der Bestellung als Richtwerte angegeben, die insbesondere von der Verfügbarkeit der Transportunternehmen und der Reihenfolge des Eingangs der Bestellungen abhängen. Sie stellen keine Verpflichtung seitens des Lieferanten dar. Die Fristen sind in Kalendertagen angegeben und beginnen mit der Bestätigung der Bestellung gemäß Ziffer 3 der vorliegenden Bedingungen. Bei der Herstellung von personalisierten oder konfigurierten Produkten erfolgt die Validierung der Bestellung mit der Validierung des Gut zum Druck.
Verzögerungen führen in keinem Fall zu Schadensersatzansprüchen jedweder Art, zur Stornierung der Bestellung, insbesondere wegen Betriebsverlusten, zum Einbehalt eines Teils oder der Gesamtheit des Preises oder zur Stornierung der laufenden Bestellung. Die vertraglichen Verpflichtungen des Lieferanten werden von Rechts wegen und ohne Formalitäten ausgesetzt, und der Lieferant haftet gegenüber dem Kunden nicht für das Eintreten von Ereignissen wie insbesondere: Höhere Gewalt, Unfälle oder Verzögerungen bei der Herstellung, Feuer, Überschwemmungen oder zufällige Ereignisse, Materialbruch (in unseren Werkstätten oder bei den Lieferanten des Verkäufers), Sturm, Epidemien, Streiks, Aufruhr, Beschlagnahme, behördliche Schließung, autoritäre Importkürzungen, Mängel oder Schwierigkeiten bei der Versorgung mit Rohstoffen, Verzögerungen bei der Beförderung von Waren (ohne dass diese Liste erschöpfend ist) und ganz allgemein im Falle des Eintretens jeglicher Umstände, die außerhalb des Willens des Lieferanten, seiner eigenen Lieferanten und Dienstleister liegen, die nach Abschluss des Kaufvertrags eintreten und dessen Erfüllung unter normalen Bedingungen verhindern.
Der Eigentumsübergang erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung des Preises durch den Kunden, unabhängig vom Lieferdatum.
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Bestellung die Werkstätten des Lieferanten verlässt. Die Waren reisen daher unabhängig von der Transportart und selbst bei frachtfreier Versendung durch den Lieferanten immer auf Gefahr des Kunden.
Es obliegt dem Kunden, im Falle einer Beschädigung der gelieferten Waren oder von Fehlmengen alle notwendigen Vorbehalte beim Spediteur geltend zu machen. Alle Produkte, die nicht innerhalb von drei (3) Tagen nach Erhalt per Einschreiben mit Rückschein beim Spediteur gemäß Artikel L. 133-3 des Handelsgesetzbuchs Gegenstand von Vorbehalten sind und von denen dem Lieferanten gleichzeitig eine Kopie zugestellt wird, gelten als vom Kunden angenommen.
Im Falle von Verspätung, Verlust, Beschädigung oder Diebstahl ist es Sache des Kunden, die Reklamation beim Spediteur zu veranlassen, und zwar innerhalb der vorgeschriebenen Frist per Einschreiben mit Rückschein. Im Falle einer Lieferung auf eine Baustelle muss diese leicht zugänglich, sicher und gefahrlos sein. Der Lieferant kann in keinem Fall für Schäden haftbar gemacht werden, die durch sein Transportfahrzeug verursacht werden, wenn diese Schäden auf eine schwierige Zufahrt und/oder ein ungeeignetes Gelände zurückzuführen sind. Die Leitung der Manöver, die für den Zugang und den Verkehr der Fahrzeuge des Lieferanten auf dem Gelände des Abnehmers erforderlich sind, obliegt dem Abnehmer.
Die Entladung der Waren geht stets zu Lasten des Kunden, unabhängig davon, ob es sich um einen Transport per Bahn, Wasser oder Straße handelt, sofern in der Bestellung oder einem anderen schriftlichen Dokument des Lieferanten nichts anderes vereinbart wurde. Eine Lieferung auf „Baustelle“ ändert nichts an dieser Klausel. Die Entladung hat ordnungsgemäß und mit ausreichenden Arbeitskräften zu erfolgen. Die in diesem Artikel erwähnte Klausel über den Risikoübergang gilt sofort, unabhängig davon, ob der Käufer Eigentümer der Ware ist (vollständige Zahlung) oder nicht (verzögerte Zahlung).
Wenn die Ware auf Paletten oder in Pfandverpackungen geliefert wird, wird der Pfandbetrag auf der Rechnung ausgewiesen und ist zusammen mit der Ware zahlbar. Die Rückerstattung der Pfandgebühr ist erst nach Erhalt der Verpackungen fällig, die innerhalb eines Monats „frei“ und in gutem Zustand an den Abgangsort zurückgeschickt werden müssen. Unbrauchbar zurückgesandte Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Die Hinterlegung der Verpackungen verleiht in keinem Fall das Eigentum an diesen.
Im Falle einer Lieferung auf die Baustelle mit Verlegung und Ausbau durch den Kunden ist es unerlässlich, dass die Originalverpackung oder -lagerung beibehalten wird, um die Produktgarantie zu erhalten.
Unbeschadet der vom Kunden gegenüber dem Spediteur zu ergreifenden Maßnahmen, wie oben beschrieben, werden bei offensichtlichen Mängeln oder Fehlmengen Reklamationen jeglicher Art in Bezug auf die gelieferten Produkte vom Lieferanten nur dann akzeptiert, wenn sie schriftlich per Einschreiben mit Rückschein innerhalb der in Artikel 6 der vorliegenden AGB vorgesehenen Frist von drei (3) Tagen erfolgen. Es obliegt dem Kunden, alle Belege für das Vorhandensein der festgestellten Mängel oder fehlenden Teile vorzulegen.
Der Kunde darf keine Waren ohne die vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Anbieters zurücksenden. Es wird darauf hingewiesen, dass personalisierte und auf Wunsch des Kunden konfigurierte Produkte nicht in den Rahmen dieser möglichen Rücksendungen fallen und in keinem Fall zurückgenommen werden, es sei denn, der Lieferant hat dem schriftlich zugestimmt.
Der Lieferant trägt die Kosten der Rücksendung nur dann, wenn er oder sein Bevollmächtigter einen offensichtlichen Mangel oder Fehlmengen festgestellt hat. Die Rücksendung der betreffenden Produkte darf nur durch den vom Lieferanten ausgewählten Spediteur erfolgen.
Wenn nach der Kontrolle ein offensichtlicher Mangel oder eine Fehlmenge vom Lieferanten oder seinem Bevollmächtigten tatsächlich festgestellt wird, kann der Kunde vom Lieferanten nur den Ersatz der nicht konformen Artikel, deren Reparatur und/oder die Ergänzung der Fehlmenge verlangen, ohne dass der Lieferant Anspruch auf eine Entschädigung oder die Auflösung der Bestellung erheben kann. Die vorbehaltlose Annahme der bestellten Produkte durch den Kunden deckt alle offensichtlichen Mängel und/oder fehlenden Teile ab.
Jeder Vorbehalt muss unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen bestätigt werden. Die vom Kunden unter den in diesem Artikel beschriebenen Bedingungen und Modalitäten vorgenommene Reklamation setzt die Zahlung des Kunden für die betreffenden Waren nicht aus. Der Lieferant haftet in keinem Fall für Zerstörung, Beschädigung, Verlust oder Diebstahl während des Transports, auch wenn er den Spediteur ausgewählt hat.
Die Übertragung des Eigentums an den Produkten wird bis zur vollständigen Zahlung des Preises für diese Produkte durch den Kunden ausgesetzt, einschließlich der Haupt- und Nebenkosten, selbst wenn Zahlungsfristen gewährt wurden. Jede gegenteilige Klausel, insbesondere in den Allgemeinen Einkaufsbedingungen, wird als ungeschrieben betrachtet.
Der Lieferant kann die Rechte, die er aufgrund der vorliegenden Eigentumsvorbehaltsklausel besitzt, für jede seiner Forderungen auf die Gesamtheit seiner Produkte im Besitz des Kunden ausüben, wobei konventionell davon ausgegangen wird, dass es sich bei diesen Produkten um die unbezahlten handelt, und der Lieferant kann sie zurücknehmen oder als Entschädigung für alle seine unbezahlten Rechnungen beanspruchen, unbeschadet seines Rechts auf Auflösung der laufenden Verkäufe.
Die vorstehenden Bestimmungen stehen der Übertragung des Risikos des Verlustes oder der Beschädigung der Waren, die dem Eigentumsvorbehalt unterliegen, sowie der Schäden, die dadurch verursacht werden können, auf den Kunden nicht entgegen. Bis zur vollständigen Bezahlung des Preises hat der Kunde die Waren des Lieferanten zu individualisieren und darf sie nicht mit anderen Waren gleicher Art von anderen Lieferanten vermischen. Unterbleibt eine solche Individualisierung, so kann der Lieferant die sofortige Bezahlung der Waren verlangen oder die noch auf Lager befindlichen Waren zurücknehmen. Im Falle einer Pfändung (Pfändung oder Beschlagnahme) oder eines sonstigen Eingriffs Dritter in die Waren hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich zu informieren, damit dieser sich dagegen wehren und seine Rechte wahren kann. Dem Käufer ist es ferner untersagt, das Eigentum an den Waren zu verarbeiten, zu verpfänden oder abzutreten, sei es als Sicherheit oder nicht, solange der Preis für Haupt- und Nebenleistungen nicht tatsächlich und vollständig an den Verkäufer gezahlt wurde. Im Falle eines Weiterverkaufs der Produkte erkennt der Kunde ausdrücklich das Recht des Lieferanten an, die Forderung des Kunden gegenüber dem Unterkäufer gemäß den Bestimmungen des Artikels 2372 des Bürgerlichen Gesetzbuches geltend zu machen. Der Kunde verpflichtet sich daher, den Unterkäufer unverzüglich per Einschreiben mit Rückschein und auf erste Aufforderung des Lieferanten über die Übertragung seiner Rechte an den Lieferanten zu informieren. Im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtung des Kunden gemäß diesem Titel ist der Kunde verpflichtet, eine Strafklausel in Höhe des Dreifachen des Betrags ohne MwSt. der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu zahlen.
Der geltende Tarif kann vom Lieferanten jederzeit geändert werden. Jede Preisänderung gilt automatisch ab dem Datum, das in der neuen Preisliste angegeben ist. Die Preise der verkauften Produkte sind die am Tag der Bestellung gültigen Preise und verstehen sich ohne Mehrwertsteuer. Es gilt der Mehrwertsteuersatz, der am Tag der Lieferung der Ware gültig ist.
Sie werden netto, ohne Abzug berechnet und sind gemäß den nachstehenden Bedingungen zahlbar.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, seine Preise auch während der Ausführung eines Auftrags zu ändern, wenn sich die Bedingungen für Arbeit, Material oder Transport ändern.
Sofern nicht anders vereinbart, ist für jeden Auftrag eine Anzahlung in Höhe von 50% des Preises zu leisten. Der Kunde zahlt dann 30% des Preises, wenn die Bestellung im Atelier eintrifft. Der Restbetrag ist am Tag der Lieferung in bar zu zahlen. Außer im Falle höherer Gewalt kann eine Stornierung der Bestellung durch den Kunden nicht zu einer Rückerstattung der Anzahlung führen.
Die Zahlungen können per Scheck, Überweisung oder Kreditkarte erfolgen.
Für jeden Betrag (inkl. MwSt.), der nicht bis zum Fälligkeitsdatum bezahlt wurde, hat der Kunde sofort eine Vertragsstrafe in Höhe des dreifachen gesetzlichen Zinssatzes zu zahlen. Diese Strafen sind von Rechts wegen fällig und werden dem Konto des Kunden automatisch belastet.
Gemäß Artikel L. 441-10 II° und Artikel D. 441-5 des Handelsgesetzbuches hat der Kunde bei Zahlungsverzug von Rechts wegen und ohne vorherige Benachrichtigung eine pauschale Entschädigung für Einziehungskosten in Höhe von 40 Euro pro unbezahlter Rechnung zu zahlen.
Nach erfolgloser Mahnung per Einschreiben ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag in Höhe von 10% des ausstehenden Betrages als Entschädigung zu zahlen. Der Lieferant behält sich das Recht vor, während der Ausführung eines Auftrags, vor oder während der Lieferungen, vom Kunden eine gute und solvente Bürgschaft für den Preis der ausgeführten oder noch auszuführenden Lieferungen zu verlangen und im Falle einer Weigerung den Auftrag zu kündigen.
Der Kunde stellt die für den Druck erforderlichen Dateien zur Verfügung. Die Dateien müssen den technischen Spezifikationen und Merkmalen des jeweiligen Materials und den Empfehlungen des Anbieters entsprechen und unbedingt mit den Normen für den traditionellen Druck übereinstimmen. Werden die Bedingungen nicht eingehalten und entsprechen die vom Kunden gelieferten Dateien nicht den technischen Anforderungen des jeweiligen Produkts, behält sich der Lieferant das Recht vor, die für die Einhaltung der Druckanforderungen erforderlichen Änderungen vorzunehmen, insbesondere wenn diese Änderungen zur Einhaltung der für die Ausführung des Auftrags vorgesehenen Fristen beitragen. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für den Inhalt seiner Dateien. Der Lieferant nimmt keine grammatikalischen oder orthographischen Korrekturen vor. Der Druck von visuellen Elementen, die sich auf Personen oder Marken beziehen, ist strengstens untersagt und unterliegt der direkten Verantwortung des Kunden. Der Lieferant verpflichtet sich lediglich, die Farben der vom Kunden gelieferten Computerdatei so wiederzugeben, wie sie von der Produktionskette wiedergegeben werden. Die auf dem Bildschirm des Kunden sichtbaren Farben sind nicht vertraglich bindend und entsprechen in keinem Fall den Farben, die in den gedruckten Dokumenten wiedergegeben werden.
Alle Dateien durchlaufen einen automatischen und computergestützten Kontroll- und Konformitätsschritt über eine Softwarelösung.
In keinem Fall werden Elemente wie der Textinhalt (Rechtschreibung, Daten, Nummern usw.) oder die allgemeine Lesbarkeit eines Bildes (Schriftart, Farben, Effekte usw.) kontrolliert. Es obliegt dem Kunden, den Inhalt seines Bildmaterials und dessen Lesbarkeit sicherzustellen.
Der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn die vom Kunden gelieferten Dokumente nicht den Anforderungen der Druckstandards entsprechen.
Eine vom Lieferanten abgelehnte Bestellung begründet keinen Anspruch auf Schadensersatz gegenüber dem Kunden. Der Lieferant behält sich das Recht vor, eine Bestellung abzulehnen, wenn die Anfrage gegen die Unternehmensethik verstößt.
Mit der Aufgabe seiner Bestellung erklärt der Kunde, dass er die technischen Bedingungen, unter denen seine Veranstaltung oder sein Event stattfinden wird, sowie die vom Lieferanten angebotenen Materialien und Dienstleistungen vollständig kennt. Der Kunde ist daher nicht berechtigt, Ansprüche geltend zu machen, die darauf beruhen, dass diese nicht für den vorgesehenen Zweck geeignet sind oder dass die Konzeption des vom Lieferanten angebotenen Pakets keine ausreichende Zuverlässigkeit gewährleistet. Der Kunde erkennt an, dass die Leistung des Anbieters von anderen Dienstleistern oder Beteiligten abhängig sein kann. Der Lieferant haftet daher nicht für Verzögerungen bei der Erbringung der Leistung, die auf den Ausfall oder die Verzögerung durch Dritte zurückzuführen sind, unabhängig von der Art der Intervention dieser Dritten. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass der Lieferant die Konzeption, die Herstellung, den Einbau oder die Installation seiner Leistungen oder Produkte ganz oder teilweise an Subunternehmer vergeben kann.
Der Kunde trifft alle notwendigen Vorkehrungen, um den Zugang und den rechtzeitigen Verkehr von Personal und Fahrzeugen zum Ort der Leistungserbringung zu ermöglichen. Der Kunde verpflichtet sich, dem Lieferanten eine ausreichende Fläche für die Aufstellung des Materials zur Verfügung zu stellen. Der Kunde verpflichtet sich, alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen für die Organisation seiner Veranstaltung und die Installation des vom Lieferanten bereitgestellten Materials einzuholen. Der Kunde stellt dem Lieferanten alle erforderlichen Mittel zur Verfügung, um die im Vertrag festgelegten Leistungen zu erbringen. Der Kunde trägt die Kosten für den Verbrauch und die Abonnements von Energie und eventuellen Flüssigkeiten, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Beschließt der Kunde, im Rahmen der Leistungserbringung auf externe Transportunternehmen oder seine eigenen Mitarbeiter zurückzugreifen, muss er über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügen und verpflichtet sich, alle erforderlichen oder obligatorischen Verwaltungsformalitäten zu erfüllen.
Findet die Leistung im Freien statt, so hat der Kunde alle erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, damit die Leistung bei schlechtem Wetter ohne Nachteile für das Personal und das Material des Anbieters fortgesetzt werden kann. Muss die Leistung infolgedessen auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden, so bemüht sich der Lieferant, mit dem Kunden eine Einigung über die Bedingungen dieser Verschiebung zu erzielen. Kommt es zu keiner Einigung, so bleibt der Kunde zur Zahlung des vollen Preises für das Angebot verpflichtet.
Die Leistung des Lieferanten beschränkt sich auf die Bereitstellung von Material und Personal gemäß den Angaben im Angebot. Im Falle von Krankheit oder Nichtverfügbarkeit des Personals sowie im Falle einer Panne oder eines technischen Zwischenfalls ersetzt der Lieferant das Personal oder das Material so schnell wie möglich, ohne weitere Verpflichtungen oder Haftungen eingehen zu können. Der Lieferant erklärt, dass er über alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen verfügt, um die Leistung zu erbringen, für die der Kunde ihn im Rahmen des Angebots in Anspruch nimmt. Der Kunde erkennt an, dass der Lieferant im Falle von Verzögerungen bei der Erbringung der Leistung verpflichtet ist, insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über die Arbeitszeit und die Erholungszeiten seiner Mitarbeiter einzuhalten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alles in seiner Macht Stehende zu tun, um seine vertraglichen Verpflichtungen gemäß den anerkannten Regeln der Technik zu erfüllen. Eine etwaige Garantie ergibt sich aus der Beschreibung der Dienstleistung. Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für Folgeschäden, was der Kunde ausdrücklich anerkennt.
Der Kunde hat daher keinen Anspruch auf Entschädigung für eventuelle indirekte Schäden, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsschäden, die ihm durch die Intervention des Auftragnehmers entstehen können.
Der Kunde bleibt verantwortlich für die Beantragung behördlicher Genehmigungen, die Zahlung von Steuern, Abgaben, Gebühren, Urheberrechten oder anderen Abgaben und ganz allgemein für jedes finanzielle Risiko und jede kommerzielle oder zivilrechtliche Haftung, die dem Veranstalter der Veranstaltung obliegt. In diesem Zusammenhang hat er alle direkten oder indirekten Folgen des Einsatzes von Personal und der Nutzung des vom Lieferanten zur Verfügung gestellten Materials zu tragen. Während der gesamten Dienstleistung und insbesondere bis zur Abholung des Materials durch den Lieferanten am Ende der Veranstaltung oder des Events des Kunden haftet der Kunde für jeden vollständigen oder teilweisen Diebstahl, jede Beschädigung, jeden Verlust oder Schaden am Material einschließlich der Lampen und Kabel und verpflichtet sich, dem Lieferanten die Reparaturkosten zu Werkstattpreisen und den Rückkauf von verlorenem oder irreparablem Material zu den zum Zeitpunkt des Ersatzes gültigen Listenpreisen der Hersteller oder ihrer Vertriebshändler zu erstatten. Der Lieferant empfiehlt dem Kunden ausdrücklich und nachdrücklich, eine entsprechende Versicherung bei einer bekannten Gesellschaft abzuschließen und alle notwendigen Vorkehrungen zu treffen, um die Bewachung des Ortes der Leistungserbringung außerhalb der Arbeitszeiten des Personals des Lieferanten zu gewährleisten.
Der Lieferant verpflichtet sich, für die Erbringung der Dienstleistungen Personal einzusetzen, das über die erforderlichen Fähigkeiten verfügt, um die im Angebot genannte technische Unterstützung zu leisten. Der Kunde verpflichtet sich, alle notwendigen Vorkehrungen für die Sicherheit des Personals des Lieferanten zu treffen. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die er einen Vertrag mit dem Lieferanten geschlossen hat, gemäß den gesetzlichen und vertraglichen Bestimmungen genutzt werden. Sollte der Kunde für einen Schaden verantwortlich sein, so hat er den Lieferanten für den Schaden zu entschädigen, der dem Lieferanten entstehen könnte.
Der Lieferant hat eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Diese ist auf die Haftung des Lieferanten als Lieferant von Personal und Material beschränkt und schließt Betriebsverluste, Stornierungen und andere Schäden aus, die der Kunde im Rahmen seiner Haftung als Nutzer versichern muss. Der Einsatz von Transport- und Fördermitteln, Werkzeugen und Arbeitskräften, die dem Kunden gehören oder von ihm gemietet wurden, unterliegt der alleinigen Verantwortung des Kunden, auch wenn der/die Techniker des Lieferanten anwesend sind.
Offensichtliche Mängel: Der Lieferant leistet keine Gewähr für offensichtliche Mängel, die die Vertragsware betreffen können und die der Käufer nicht innerhalb von drei (3) vollen Tagen nach Lieferung der Ware angezeigt hat. Als offensichtlicher Mangel gilt jeder Mangel, der vom Käufer bei normaler Untersuchung der verkauften Sache erkannt werden kann. Die Anzeige von Mängeln, die zum Zeitpunkt der Lieferung bestanden und nach Erhalt der Produkte festgestellt wurden, muss vom Kunden schriftlich innerhalb von drei (3) Tagen nach dem Datum, an dem er den Mangel entdeckt hat, unter Beifügung von Belegen erfolgen, wobei sich der Lieferant das Recht vorbehält, direkt oder indirekt alle Feststellungen und Überprüfungen vor Ort vorzunehmen. Eine Anzeige wird nicht berücksichtigt, wenn sie später als drei (3) volle Tage nach der Lieferung der Produkte erfolgt. Bei offensichtlichen Mängeln werden die fehlerhaften Teile vom Lieferanten ersetzt, vorbehaltlich der Überprüfung der behaupteten Mängel. Es wird darauf hingewiesen, dass die Produkte nur im Rahmen einer normalen Nutzung und/oder entsprechend den mitgeteilten Vorsichtsmaßnahmen für die Nutzung garantiert werden können. Mängel und Beschädigungen der gelieferten Produkte, die auf anormale Lagerungs- und/oder Aufbewahrungsbedingungen beim Kunden zurückzuführen sind, insbesondere im Falle eines Unfalls jeglicher Art, begründen keinen Anspruch auf die vom Lieferanten geschuldete Garantie. Es wird darauf hingewiesen, dass die behördlichen Genehmigungen für die Nutzung der gelieferten Produkte in der Verantwortung des Kunden liegen und nicht Gegenstand einer Reklamation beim Lieferanten sein können.
Garantie für versteckte Mängel: Da es sich bei den Kunden des Lieferanten um Gewerbetreibende handelt, ist unter einem versteckten Mangel ein Fehler in der Ausführung des Produkts zu verstehen, der dieses für seinen Zweck ungeeignet macht und der vom Käufer vor seiner Verwendung nicht erkannt werden konnte. Der Lieferant deckt keine Schäden und Abnutzungen, die aus einer speziellen, anormalen oder nicht anormalen Anpassung oder Montage seines Produkts resultieren, es sei denn, diese wurde unter seiner Aufsicht durchgeführt. Diese Garantie ist auf ein (1) Jahr ab Lieferung der Vertragsware beschränkt. Im Falle eines versteckten und anerkannten Mangels beschränkt sich die Gewährleistung des Lieferanten auf den Austausch oder die Reparatur der defekten Teile, unter Ausschluss jeglicher Entschädigung für Nebenkosten wie den Aus- und Einbau von Materialien oder Schadenersatz für Ausfallzeiten, Betriebsverluste, Imageschäden oder ähnliches. In keinem Fall kann der Lieferant über die Haftung seiner eigenen Lieferanten hinaus haftbar gemacht werden. Die Abmessungen, Farben und Gewichte bestimmter Materialien, die natur- oder herstellungsbedingten Schwankungen unterliegen, unterliegen den üblichen Toleranzen.
In Bezug auf die vom Kunden gelieferten Dateien bedeutet jeder Auftrag zur Vervielfältigung eines Designs, Modells, einer Marke oder eines anderen Produkts, das unter den Schutz des Gesetzes über geistiges Eigentum fällt, dass der Kunde das Bestehen eines Vervielfältigungsrechts zu seinen Gunsten bestätigt. In diesem Zusammenhang garantiert der Kunde, dass er keine gewerblichen oder geistigen Eigentumsrechte nachahmt oder verletzt. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass der Kunde, falls dies nicht der Fall sein sollte, die kostspieligen Folgen einer Klage gegen den Lieferanten trägt, die eine andere Person aufgrund von Fälschung, gewerblichem Eigentum, geistigem Eigentum, Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Verbraucherschutz oder einem anderen damit verbundenen Bereich gegen den Lieferanten erhebt. Der Lieferant behält sich das Recht vor, den Kunden in Anspruch zu nehmen und von ihm Schadensersatz für den Schaden zu fordern, der ihm durch die Nichteinhaltung der vorliegenden Geschäftsbedingungen entstanden ist.
Alle Bestellungen, die eine schöpferische Tätigkeit des Lieferanten im Sinne des Gesetzes über geistiges Eigentum beinhalten, bleiben sein alleiniges Eigentum. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, verbleiben die Urheberrechte an den Kreationen des Lieferanten, insbesondere das Recht auf Vervielfältigung, beim Lieferanten. Die Vereinbarung über die Abtretung der Urheberrechte muss schriftlich erfolgen. Eine solche Abtretung kann nur aus einem schriftlichen Vertrag hervorgehen und darf keinesfalls aus der Tatsache abgeleitet werden, dass das Eigentum am materiellen Träger auf den Kunden übertragen wurde, oder aus einer besonderen Vergütung für die Leistungen oder den Auftrag. Sofern keine besondere Exklusivitätsvereinbarung getroffen wurde, darf der Lieferant die künstlerische Kreation, die er für die Leistung des Kunden erstellt hat, erneut verwenden.
Der Lieferant genießt im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Rechte und Vorteile, die mit der Eigenschaft als „offizieller Lieferant“ und „technischer Veranstaltungspartner“ verbunden sind, unter den nachstehenden Bedingungen. Nach Einholung der schriftlichen Zustimmung des Kunden hat der Lieferant das Recht, für jede Form der Kommunikation und für jede Werbe- und Promotionaktion, die sich an Dritte richtet, die Marken des Kunden mit oder ohne die spezifische Bezeichnung „Offizieller Lieferant“ auf allen Werbe- und Promotionsdokumenten, POS, Werbeanzeigen in Printmedien, Radio, Fernsehen, Kino usw. zu verwenden.
Der gesamte Schriftverkehr muss in französischer Sprache abgefasst oder von einer französischen Übersetzung begleitet sein. Im Falle mehrerer Übersetzungen der Bestellung oder des Vertrags hat die französische Version Vorrang vor allen anderen.
Das anwendbare Recht ist das französische Recht. Es wird ausdrücklich vereinbart, dass alle Streitigkeiten in Bezug auf die Auslegung oder Ausführung der Bestellung oder des Vertrags, die nicht gütlich beigelegt werden können, ausschließlich vom Handelsgericht Lorient beurteilt werden, auch im Falle von mehreren Beklagten oder einer Berufung auf eine Garantie.